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BayObLG, 31.01.1974 - RReg. 1 St 1/74 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1974, 8
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 07.12.1994 - 1St RR 195/94 Das Revisionsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob das Berufungsgericht den seiner Beurteilung unterliegenden Sachverhalt im richtigen Umfang geprüft hat, insbesondere, ob der Gegenstand des Berufungsverfahrens in solcher Weise, wie das Berufungsgericht angenommen hat, durch eine Beschränkung der Berufung begrenzt war, wobei das Revisionsgericht an die rechtliche Beurteilung der Rechtsmittelbeschränkung durch das Berufungsgericht nicht gebunden ist (BGHSt 27, 70, 72; BayObLGSt 1974, 8; 1978, 1; BayObLG vom 5.12.1986 RReg. 1 St 260/86).
- BayObLG, 30.01.1992 - 2St RR 19/92
Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den …
Aufgrund der zulässigen und nicht beschränkten Revision der Angeklagten hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen, ob ihre Berufung - wie das Landgericht angenommen hat - wirksam auf die Rechtsfolgen beschränkt war (BayObLGSt 1974, 8; 1978, 1, jeweils m.w.Nachw.). - BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90 Aufgrund des unbeschränkten Rechtsmittels hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen, ob das Berufungsgericht über den seiner Beurteilung unterliegenden Sachverhalt in vollem Umfang befunden hat, insbesondere ob der Gegenstand des Berufungsverfahrens, wie das Berufungsgericht angenommen hat, durch eine Beschränkung der Berufung begrenzt war (BayObLGSt 1957, 107; 1967, 14/15; 1971, 45/46; 1974, 8; 1978, 1).